Warum brauchen Yoga- und Pilatestrainer eine Berufshaftpflichtversicherung?

 

In Ihren Yoga- und Pilatesstunden treffen sich fitnessbegeisterte Teilnehmer und folgen Ihren Anweisungen.
Bedenken Sie aber, dass sich Yoga und ggf. auch Pilates nur für Teilnehmer eignet, die sich in einer guten körperlichen Konstitution befinden und die Voraussetzungen für den jeweiligen Kurslevel erfüllen.
Sie als Trainer werden in die Haftung genommen, falls sich ein Teilnehmer überstrapaziert und dabei einen gesundheitlichen Schaden nimmt oder sich versehentlich verletzt.
Klären Sie Teilnehmer vor den Trainingseinheiten auf und fordern Sie diese auf, ggf. vorab einen Arzt zu Rate zu ziehen.
Es ist immer besser Schäden zu vermeiden als in unangenehme Klagen verwickelt zu werden!
Hier zwei Beispiele, für welche Yogalehrer haftbar gemacht wurden:
Beispiele:
  • Ein Teilnehmer erleidet während des Kurses einen Herzinfarkt; zuvor hat er mit dem Trainer nicht besprochen, welche Medikamente er einnimmt
  • Eine Teilnehmerin hat eine diagnostizierte Osteoporose, die Sie als für nicht erwähnenswert hält und erleidet während des Kurses einen Ermüdungsbruch
FAZIT: Eine Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer ist unverzichtbar!
Unsere Berufshaftpflicht hilft Ihnen sowohl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche aber vor allem auch bei der Befriedigung berechtigter Ansprüche. Das heißt, falls Sie ein Verschulden trifft, so leistet die Haftpflichtversicherung für die entstandenen Personen- Sach- oder Vermögensschäden.
Wählen Sie aus 3 Tarifen: ab 85,68 € jährlich.
Noch mehr Hintergrundwissen und die Tarife finden Sie auf der Seite für Yogatrainer und Pilateslehrer

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell, umfassend und immer kostenfrei!

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