Soldaten – Versicherungen
Welche Versicherungen sind für Berufssoldaten und Zeitsoldaten (SaZ) sinnvoll?
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Soldatenversicherungen:
- Anwartschaftsversicherung
Der Bundesminister für Verteidigung empfiehlt in seinem G1-Hinweis ausdrücklich den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung - Pflegepflichtversicherung
Mit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes sind Berufssoldaten verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Soldaten auf Zeit (SaZ) nur dann, wenn sie eine Anwartschaftsversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen unterhalten. - Krankheitskostenversicherung
Zur prozentualen Ergänzung der Beihilfeleistungen für den Beihilfeberechtigten und dessen Familienangehörigen. - Auslandskrankenversicherung
Zur Absicherung von privaten Auslandsaufenthalten, wo eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nicht greift. - Krankenhaustagegeldversicherung
Zum Ausgleich für den Abzug von Verpflegungsgeld und sonstiger Nebenkosten im Krankenhaus
Detailliertere Informationen finden Sie nachfolgend.
Auf bundeswehrservice.de finden Sie alle wichtigen Infos zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (empfohlen vom FöG)
Der Dienstgeber empfiehlt in seinem G1 Hinweis:
„ … Es ist daher dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen!“
Die Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen nach DZE gegen einen geringen Beitrag die Rechte an einer späteren privaten Krankenversicherung.
Nach der aktiven Dienstzeit sind zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten bei der kleinen Anwartschaftsversicherung in den Versicherungsschutz einbezogen.
Zusätzlich wird bei der großen Anwartschaftsversicherung der Beitrag nach dem Eintrittsalter zu Beginn der Anwartschaft berechnet.
So sichern Sie sich die Vorteile einer rechtzeitig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung.
Vorteile der Anwartschaft in Kürze
- Garantie auf bedarfsgerechte Versorgung Krankenversicherungsschutz nach DZE ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Nach Dienstzeitende flexibel bleiben
- die Beihilfe optimal ergänzen
- Privater KV-Schutz als Selbstständiger, Freiberufler oder Angestellter
- als Ergänzung zur GKV
- ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
- Geld sparen während der aktiven Dienstzeit Mit einer Anwartschaftsversicherung haben Sie Zugang zur kostengünstigeren privaten Pflegepflichtversicherung
- Anwartschaft für Ehepartner – Ehepartner von Soldaten sichern sich den gleichen hochwertigen privaten KV-Schutz
Speziell bei der Continentale:
In allen Krankenversicherungstarifen, die den Musterbedingungen (MB/KK) des Verbandes der PKV unterliegen, schließen wir die Absicherung der anerkannten Wehrdienstbeschädigung ab 01.07.99 kostenlos ein*.
* Krankentagegeld- u. Pflegezusatzversicherung sind von dieser Ausnahme nicht betroffen.
FöG-News (Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH) Die Vorteile der Anwartschaft Auszug aus „Die Bundeswehr“ Mai 2011Stand: 01.05.2013
Eine Anwartschaft stellt ein Recht auf Inkrafttreten bzw. Wiederaufleben einer
Krankenversicherung dar. Sie dient damit der Wahrung von Rechten in Zeiten, in denen der Versicherte die Leistungen aus seiner Krankenversicherung nicht benötigt. Hierzu zählen z. B. vorübergehende anderweitige – etwa gesetzliche –Ansprüche, etwa durch unentgeltliche truppenärztliche
Versorgung für Soldaten. Bei Beginn der Leistungspflichtwird der Versicherte dann so behandelt, als habe sein Krankenversicherungsschutz die ganze Zeit hindurch bestanden.
Die eigentliche Anwartschaftsversicherung ist eine spezielle Tarifgestaltung, die bewirken soll, dass weit im Voraus ein bestimmter Versicherungsschutz ab einem späteren Zeitpunkt zugesagt wird, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten nach Abschluss des Vertrages, aber vor Beginn des eigentlichen Versicherungsbedarfes, verschlechtert.
Eine Anwartschaftsversicherung stellt sicher, dass während dieser Zeit aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen werden (kleine Anwartschaft), und dass die Berechnung des Beitrags nach dem ursprünglichen Eintrittsalter geschieht (große Anwartschaft).
Der Dienstgeber empfiehlt in seinem G1- Hinweis „… Es ist daher dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen!”
Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre haben an dieser Empfehlung nichts geändert. Die „Anwartschaft“ gehört nach wie vor – neben der Pflegepflichtversicherung – zu den wichtigsten Versicherungen für Zeit- und Berufssoldaten.
Während ihrer aktiven Dienstzeit haben Zeit- und Berufssoldaten Anspruch auf die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. „Das mag einer der Gründe sein, warum sich die Soldaten zu dieser Zeit noch nicht eindringlich genug mit dem Thema „Anwartschaft“ beschäftigen. Aus meiner Fürsorgeverpflichtung gegenüber den jungen Soldaten sorge ich deshalb schon während der Grundausbildung für eine fachmännische Unterrichtung. Ich möchte, dass die Zeitsoldaten frühzeitig über die Vorteile der Anwartschaft in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung informiert werden.“, so ein Kompaniefeldwebel.
Anwartschaftsversicherung vs. Gesundheitsreform 2007
Mit Aussagen wie zum Beispiel: „Du brauchst doch keine Anwartschaftsversicherung mehr “oder „Mit der Gesundheitsreform bist du doch bestens abgesichert“ werden mancherorts die Kameradinnen und Kameraden „beruhigt“. Dass ihnen dabei ganz nebenbei neben dem o.g. Sparpotential wesentliche Vorteile entgehen, wird nicht erwähnt.
Mit der Gesundheitsreform 2007 ergaben sich für ausscheidende Zeit- und Berufssoldaten Veränderungen hinsichtlich ihrer Krankenversicherungspflicht.
Eine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung wurde gesetzlich festgeschrieben. Diese Pflicht greift für ausscheidende Soldaten, die vor der Bundeswehr gesetzlich versichert waren ab 01.04.2007, für privat Versicherte ab 01.01.2009. Beihilfeberechtigte mit einem privaten, die Beihilfe ergänzenden Restkostenversicherungsschutz sind daher nicht verpflichtet, in die GKV zu wechseln. Dies gilt für Zeitsoldaten während der Übergangsgebührnisse, sofern sie nicht ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen, und für Berufssoldaten. Diese sind nach ihrer aktiven Dienstzeit ein Leben lang beihilfeberechtigt.
Basistarif der PKV = Heilbehandlung auf GKV-Niveau Ab 01.01.2009 haben bisher nicht krankenversicherte Soldaten, die der PKV zuzurechnen sind, ein Zugangsrecht zum so genannten Basistarif.
Die Unternehmen der PKV unterliegen einem so genannten Kontrahierungszwang. Damit hat eine Gesundheitsprüfung keine Auswirkung, denn Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gibt es in diesem Tarif nicht. Der Basistarif bedeutet letztlich die Heilbehandlung nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Um nach der aktiven Dienstzeit in den Genuss einer „echten“, die Beihilfe ergänzenden Restkostenversicherung als vollwertiger „Privat-Patient zu kommen, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung nach wie vor ratsam.
Unterschiede große und kleine Anwartschaft
Kleine Anwartschaft:
- Sicherung des Gesundheitsstatus bei Abschluss der Anwartschaft zum Abschluss einer
bedarfsgerechten Krankenversicherung nach dem Ende der aktiven Dienstzeit - eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt
- Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse werden nach Abschluss der Anwartschaft nicht
erhoben bzw. vereinbart. Es sei denn, aufgrund des Gesundheitszustandes war dies schon bei
Abschluss der Anwartschaft notwendig - Wartezeiten werden angerechnet
Große Anwartschaft:
Zusätzlich zur kleinen Anwartschaft kommt hinzu:
- Festschreibung des Eintrittsalters, um sich für später besonders günstige Beiträge zu sichern
Einsatzmöglichkeiten der Anwartschaftsversicherung
Die Beihilfe – zu 70 Prozent Privatpatient
Da die Beihilfe in der Regel Leistungen bereithält, die mit denen der PKV vergleichbar sind, kann man in diesem Zusammenhang von einer höherwertigen Versorgung gegenüber der GKV sprechen. Da diese Versorgung jedoch nur zu 70 Prozent erfolgt, ist ein ergänzender Versicherungsschutz notwendig. Zusammen mit einem maßgeschneiderten Restkostenversicherungsschutz der PKV werden dem Beihilfeempfänger die Leistungen eines Privatversicherten zuteil. Der Privatpatientenstatus sichert Ihnen das höchstmögliche Behandlungsniveau. In aller Regel ohne besondere Zuzahlungen oder Ausschlüsse, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung oder der Basistarif der privaten Krankenversicherungen
vorsehen.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)
- Freie Arztwahl – keine Behandlung durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse.
Freie Krankenhauswahl – bei der GKV ist die Wahl des Krankenhauses meistens eingeschränkt. Der Arzt weist dann in eins der zwei nächstgelegenen ein. - Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt,
Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker). - Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich.
- Europaweiter Krankenschutz – in der GKV erfolgt nach Krankenbehandlung im Ausland keine Übernahme der Rücktransportkosten.
- Tarife ohne Zuzahlung für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz (tarifbedingt).
- Da in der PKV andere Kalkulationsgrundlagen als in der GKV gelten, bedeutet gerade das für junge Soldaten eine günstigere Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern. In der Regel wird der GKV-Beitrag, da hier nach dem Bruttoeinkommen und dem aktuellen GKV-Beitragssatz kalkuliert wird, höher sein als der in der PKV, wenn man sich rechtzeitig für einen Eintritt in die PKV entschließt.
- Die GKV kennt nur einen 100-prozentigen Versicherungsschutz, die PKV hingegen die Restkosten in Ergänzung zur Beihilfe absichert. Infolgedessen wird auch nur ein
Ende der aktiven Dienstzeit – Und nun?
Während, aber spätestens mit Beendigung der aktiven Dienstzeit, ergeben sich verschiedenste
Szenarien der beruflichen Lebensplanung. Auch in Anbetracht der Erwartung an die Qualität der
zukünftigen Gesundheitsbehandlung hier einige Beispiele:
SaZ – Arbeitsplatz nach Ausscheiden aus der Bundeswehr
Auch wenn feststeht, dass sofort nach Dienstzeitende ein Arbeitsplatz und damit auch die „automatische“ Pflichtversicherung in der GKV greift, ist die Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Mit der Anwartschaftsversicherung ergibt sich für die Versicherten die Möglichkeit,
GKV ergänzende Zusatzversicherungstarife ohne Gesundheitsprüfung zu erhalten. Damit wird quasi der Privatpatientenstatus im stationären und zahnärztlichen Bereich gesichert.
Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze: GKV-Pflicht
Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze: PKV möglich
SaZ – kein sofortiger Arbeitsplatz nach Ausscheiden aus der Bundeswehr
Für die Zeit der Übergangsgebührnisse besteht ein Beihilfeanspruch von 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent sollten durch eine Restkostenversicherung abgedeckt werden. Wird auf die Restkostenversicherung verzichtet und es erfolgt eine Versicherung in der GKV, verschenkt man einen Teil des Beihilfeanspruchs. Ein rechtzeitiger Abschluss einer Anwartschaftsversicherung
ist daher wichtig, damit diese zum Dienstzeitende in eine Restkostenversicherung umgewandelt werden kann. Wenn erst gesundheitliche Beschwerden vorhanden sind, kann u.U. keine Restkostenversicherung mehr abgeschlossen werden.
SaZ mit Ambitionen zum Berufssoldaten
Auf eine große Anwartschaft sollte nicht verzichtet werden. Nur mit einer Restkostenversicherung
kann die Beihilfe optimal, im Status eines Privatpatienten, ergänzt werden. Alternativ käme nur die Absicherung im Basistarif der PKV in Betracht, der im Wesentlichen den Leistungskatalog der GKV vorsieht.
Beamtenlaufbahn:
Beamte erhalten, wie Versorgungsempfänger, Beihilfe und sind damit zu einem prozentualen
Anteil schon im Privatpatientenstatus. Wichtig ist es, darauf zu achten, sich diesen Status durch
eine adäquate Restkostenversicherung zu erhalten, was nur über den rechtzeitigen Abschluss
einer Anwartschaftsversicherung möglich wird, da ansonsten das jeweilige PKV-Unternehmen
die Annahme des Antrages zu einer Restkostenversicherung ablehnen kann oder mit Risikozuschlägen belegt.
Selbstständigkeit:
Selbstständige Personen sind in der Regel der PKV zuzuordnen. Sollten diese Personen jedoch
vor ihrer Bundeswehrzeit Mitglied der GKV gewesen sein, sind sie zunächst einmal verpflichtet,
GKV-Mitglied zu werden. Jederzeit besteht jedoch die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Dies jedoch nur mit einer Prüfung des Gesundheitszustandes und dadurch möglichen Risikozuschlägen, Ablehnungen und Wartezeiten. Auch hier kann mit einer Anwartschaft entgegengewirkt werden. Der Versicherungsschutz bezieht sich dann auf 100 Prozent, auch wenn die Anwartschaft vorher nur über 30 Prozent Restkostenversicherungsschutz bestanden hat.
Studium
Grundsätzlich sind Studenten versicherungspflichtig. Studenten haben jedoch eine Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht, um sich privat versichern zu lassen. Die Möglichkeiten hierzu sind in der PKV beitragsgünstig und garantieren eine qualitativ hochwertige
Versorgung im Krankheitsfall.
Versorgungsempfänger:
Rein rechtlich gelten auch ehemalige Zeitsoldaten und damit der Beihilfe als Versorgungsempfänger.
Gemeint sind an dieser Stelle jedoch Berufssoldaten nach ihrer aktiven Zeit. Diese erhalten auf unbefristete Zeit Beihilfe. In Ergänzung zur Beihilfe 70 Prozent sollte eine 30-prozentige
Restkostenversicherung in der PKV existieren, damit der Status Privatpatient mit den Vorzeichen eines hochwertigen Versicherungsschutzes aufrechterhalten bleibt.
Verdienst über Versicherungspflichtgrenze:
Um später eine adäquate private Vollkostenversicherung erhalten zu können, sollte der Soldat
rechtzeitig – bestenfalls mit einer großen Anwartschaft –Vorsorge betreiben. Um sich die aus der Anwartschaft angesammelten Altersrückstellungen auch für die vorübergehende Zeit eines GKV-Versicherungsschutzes zu sichern, hat der Versicherte die Möglichkeit, in Ergänzung zur GKV in einen ambulanten, stationären und zahnärztlichen Ergänzungsversicherungsschutz zu wechseln und parallel dazu einen Optionstarif zu vereinbaren.
Weitere Vorteile der Anwartschaftsversicherung
Wehrdienstbeschädigung (WDB)
Achten Sie bei der Wahl Ihres Krankenversicherungsschutzes auf den Einschluss der Wehrdienstbeschädigung in allen Tarifen. Das bedeutet, dass auch nach Leistung der Beihilfe und des
Bundesbehandlungsscheines die Restkosten für eine Wehrdienstbeschädigung vom PKV-Unternehmen getragen werden. Üblicherweise ist dies durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz:
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz kann einem verwundeten Soldaten ab einem Grad der
Schädigungsfolgen von mindestens 50 Prozent in den Status eines Berufssoldaten verhelfen. Der Status Berufssoldat wird für den Soldaten einen unbefristeten Beihilfeanspruch nach Dienstzeitende nach sich ziehen, was wiederum die Notwendigkeit einer Anwartschaft für die Absicherung von Restkostentarifen nach sich zieht.
Vorsicht: Bußgeld droht bei fehlender Pflegepflichtversicherung
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes im Jahre 1995 ist die Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit für alle Bürger zur Pflicht geworden.
Es gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“!
- Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei der sozialen Pflegepflichtversicherung versichern
- Privat Krankenversicherte (Anwartschaftsversicherung reicht aus) können die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen.
Es bestehen zwei Systeme der Pflegepflichtversicherung – mit erheblichen Beitragsunterschieden
Soziale oder private Pflegepflichtversicherung?
Obwohl die Leistungen in beiden Systemen gesetzlich vorgeschrieben und damit gleich sind, ist der Beitragsunterschied in vielen Fällen beträchtlich. Träger der sozialen Pflegepflichtversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier wird der Beitrag nach dem Einkommen errechnet.
Ein Soldat, der sich der privaten Pflegepflichtversicherung angeschlossen hat, zahlt wesentlich weniger bei gleichem Einkommen. Da der Träger, die PKV, ausschließlich nach dem Eintrittsalter kalkuliert, ergibt sich gerade für junge Soldaten ein hohes Sparpotential.
…gehören zu Ihrem Beruf und sind über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung abgesichert.
Im Urlaub
Bei privaten Auslandsaufenthalten gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nur in einem
eingeschränkten Masse. Im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Rückführung nach Deutschland werden z. B. nur die Kosten ab deutscher Grenze bezahlt. Dies kann dazu führen, dass Sie mehrere tausend Euro selbst zahlen müssen.
Daher empfiehlt das BMVg für private Auslandsaufenthalte eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten und ihre Familien (G1-Hinweis)! Ihre Krankheitskosten und die Ihrer Familie sind damit auch außerhalb Deutschlands versichert.
Unser Y-Tarif
bietet einen speziell für Soldaten konzipierten exklusiven Versicherungsschutz.
Sie benötigen den Schutz erst ab Urlaubsbeginn im Ausland, denn vorher gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Üblicherweise endet der Schutz anderer Versicherungen (i.d.R. 42 Tage) schon während Ihrer Einsatzzeit im Ausland. Der Auslandsreisekrankenversicherungsschutz des Y-Tarifes beginnt – im Gegensatz zu allen anderen Auslandsreisekrankenversicherungen – erst mit Beginn Ihres Urlaubs und nicht ab Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes! Dieser Tarif – für Mitglieder des DBwV – ist sowohl im Beitrag als auch in der Leistung einzigartig in Deutschland.
Wohnsitz im Ausland
Auch bei längeren Auslandsstationierungen, wie zum Beispiel vorübergehender Verlegung Ihres Wohnsitzes in die USA, bieten wir spezielle Lösungen für Sie und Ihre Familie an.
Bei der Continentale erhalten Sie einen dauerhaften Versicherungsschutz ohne besondere Auslandszuschläge.
Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin…
… ist in der GKV* pflichtversichert und möchte die Lücken des GKV-Schutzes gezielt ergänzen.
Für die Absicherung
- einer Behandlung im Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung,
- eines Krankenhaustagegeldes
- eines Krankentagegeldes oder
- einer Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz
… will nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben den Beihilfeanspruch von 70 % nutzen.
Durch eine Anwartschaftsversicherung in der PKV** kann dieses Zugangsrecht gesichert werden.
… hat einen 70%igen Beihilfeanspruch, wenn dessen Einkommen nicht mehr als 17.000 Euro p.a. beträgt (im Vor-Vor-Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages). Ein PKV-Schutz von 30% ergänzt die Beihilfeleistung punktgenau.
… ist pflegepflichtversichert und hat erkannt, dass die Leistungen der Pflegepflichtversicherung
bei Weitem nicht ausreichen werden. Sie möchten später nicht – Ihr privates Vermögen für Ihre
Pflege ausgeben
- Ihre Kinder für Sie zahlen lassen oder
- sogar zum Sozialfall werden.
… begleitet Sie bei einer Stationierung im Ausland (Umzug).
Die GKV leistet in diesen Fällen nicht. Die PKV, als Ergänzung zur Beihilfe, löst das Problem.
Frühzeitige Vorsorge durch eine Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll.
… haben vielfach einen 80%igen Beihilfeanspruch
Ein PKV-Schutz von 20 % ergänzt die Beihilfeleistung punktgenau.
… sind in der GKV pflichtversichert und Sie haben
- genau wie Ihr Ehepartner/ihre Ehepartnerin – die Möglichkeit den GKV-Schutz gezielt zu ergänzen.
Abkürzungen: Gesetzliche Krankenversicherung (=GKV) – Private Krankenversicherung (=PKV)
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Antrag zur Aktivierung Anwartschaft mit Dienstzeitbescheinigung
- Nachweis über Studium oder Berufsausbildung, damit der AZ-Tarif mit erheblich günstigeren Bedingungen gewährt wird.
- Bei Erstantrag auf Beihilfe eine Kopie des Versicherungsscheins
- Nachweis der GKV bei Ende des Bezugs von Übergangsgebührnissen (dadurch keine Kündigungsfristen bei der Restkostenversicherung in der PKV)