Für Heilpraktiker sind in unserer Berufshaftpflicht-Versicherung alle in der Naturheilkunde üblichen Therapiemethoden und Diagnostikarten mitversichert!
Heilpraktiker mit einer entsprechenden Ausbildung können auch kosmetisch-ästhetische Behandlungen oder auch Fadenlifting zusätzlich versichern.
ACHTUNG: Tätigkeiten, die einem Heilpraktiker oder sektoralen Heilpraktiker per Gesetz in Deutschland verboten sind, sind nicht versichert!
Ja.
Die Basisrente ist vor einer vorzeitigen Verwertung, z.B. im Falle von Arbeitslosigkeit, geschützt. Die Basisrente und die gezahlten Beiträge sind pfändungssicher. Das heißt, weder die Agentur für Arbeit, der Sozialhilfeträger oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff.
(1) Berufshaftpflicht
Unverzichtbar ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Dabei leistet die Berufshaftpflichtversicherung der Continentale nicht nur den geforderten Schadenersatz, wir prüfen darüber hinaus die gestellten Ansprüche und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Selbst für einen möglichen Prozess übernehmen wir als Haftpflichtversicherer im Namen des Versicherten die Kosten.
Werfen Sie einen Blick auf unser Video:
https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=_vW3TL4QjQg
(2) Versicherung während der Ausbildung / Studienzeit
Die Continentale bietet Spezialkrankenversicherungen für Studenten an.
Eine Studienkostenausfallversicherung wird ebenfalls durch die Continentale angeboten.
(3) Betriebsversicherung (Geschäftsinhaltsversicherung)
Diese Versicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungsthemen. Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung können „unter einem Dach“ zusammengefasst werden.
Das ist bei uns die begehrteste Frage der letzten 35 Jahre. Sie lässt sich in 3 Szenarios teilen:
Patient stürzt auf der Treppe und bricht sich das Bein weil…..
- der Heilpraktiker die Treppe nass gewischt hat, die Treppe noch nicht trocken war und kein Hinweisschild aufgestellt wurde.
- die Treppe zu den gemieteten Praxisräumen schadhaft war
- der Patient durch eigenes Ungeschick stolperte
Bei 2. Und 3. liegt kein Verschulden durch den Heilpraktiker vor, somit auch keine Leistung durch die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung!
Wie bei allen anderen Schäden auch, werden wir die Abwicklung des Schadens übernehmen.
In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen „fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge“ einleiten.
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt hierfür die Strafverteidigungskosten, auch schon im Vorverfahren, zu Verfügung.
Siehe auch die Frage zu unseren Leistungen bei einer Schadensersatzklage.
Der Versicherungsvertrag kann nicht beliehen werden, da er personengebunden ist. Eine Abtretung oder das vererben des Vertrages ist ebenso nicht möglich. Im Todesfall gelten gesonderte Richtlinien.
Nachdem das Versorgungswerk mit einem Grundvertrag (monatlichen Einzahlung mind. 10 €) begonnen hat, haben Sie die Möglichkeit 2 x pro Jahr eine freiwillige Zuzahlung von mind. 500.- € zu leisten.
Maximaler Jahresbetrag: monatliche Einzahlungen und freiwillige Zuzahlungen begrenzt für Ledige auf jährlich 25.046.- €, bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften 50.092.- €.
Sie erhalten mit Übersendung des Versicherungsscheines einen Leitfaden für alle Sonderzahlungen.
Für alle Tätigen im Heil- und Gesundheitswesen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, ist das Versorgungswerk ebenso sinnvoll. Sie profitieren durch das besonders positive Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge (2020: 90%) und der Rentenbesteuerung (2020: 80%).
Eine Kapitalisierung gibt es laut gesetzlicher Vorgaben nicht. Die Rentenzahlung kann also zwischen Vollendung des 62. und 67. Lebensjahres beginnen.
Ja, allerdings erlischt nur die Pflicht der Beitragszahlung. Das bis zur Kündigung angesparte Kapital wird weiter verzinst und als (reduzierte) Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn ausbezahlt.
Rentenzahlungen aus einer Basisrente können auch im Ausland bezogen werden. Allerdings ist zu beachten, dass eine Steuerpflicht im Inland anfallen kann. Ein Konto bei einer Bank in Deutschland ist nötig.
Tritt der Tod vor Rentenbeginn ein, werden alle gezahlten Beiträge für eine lebenslange Rente an Ehegatten bzw. kindergeldberechtigte Kinder verwendet.
Im Todesfall nach Rentenbeginn, kann das noch vorhandene Kapital, in Form einer lebenslangen Rente, an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Nein, denn zur reinen Basisrente gibt es keine Gesundheitsprüfung.
Ja, die Basisrente ist vor einer vorzeitigen Verwertung im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. Sie ist pfändungssicher. Das heißt, weder die Agentur für Arbeit, der Sozialhilfeträger oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff auf die eingezahlten Beiträge.
Bei der Rürup-Rente steigt 2020 zusätzlich der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Während er bis 2014 für Alleinstehende bei 20.000 Euro pro Jahr festgeschrieben war, ist er seit 2015 an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Dort erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze 2020 auf 82.800 Euro West und 77.400 Euro Ost.
Daher können Versicherte mit ihrer Rürup-Rente 2020 bis zu 25.046 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 50.092 Euro beim Finanzamt anzumelden. Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 90 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 22.541 Euro und bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften 45.082 Euro als Sonderausgabenabzug an.
Zum Vergleich: 2019 waren es noch 21.388 Euro, im Jahr davor 20.392 Euro.
Der Steuervorteil wächst demnach stetig.
Ja, nach Vertragseinrichtung mit einem Monatsbeitrag von mindestens 10.- €, können Sie flexible einzahlen.
Sinnvoll ist es zu Ende Ihres Geschäftsjahres, nach Beurteilung der finanziellen Situation, spätestens jedoch zum 15.12., die Jahreseinzahlung zu leisten. So können Sie für das Versorgungswerk den vollen steuerlichen Effekt noch für das laufende Jahr erzielen.
Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 10.- €, der maximale Beitrag ist begrenzt auf jährlich 25.048.- €.
Bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften erhöht sich der Beitrag auf 50.092.- €.
Werfen Sie doch einen Blick auf unsere Musterberechnung, Sie werden sehen, es lohnt sich auch für Sie, für’s Alter vorzusorgen.
Das Versorgungswerk gilt für alle Tätigen im Heil- und Gesundheitswesen, sowie deren Angehörige, bis zum maximalen Eintrittsalter von 60. Jahren.
Für die Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung gibt es keine Vorschriften.
Je höher die Versicherungssumme ist, desto sicherer ist es, dass der verursachte Schaden durch die Versicherung gedeckt ist. Wir haben für die Berufshaftpflichtversicherung 3, 5 oder 10 Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden zur Auswahl.
Die Versicherungssumme für die eingeschlossene Familienprivathaftpflichtversicherung richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungssumme für die Geschäftsinhaltsversicherung (Praxisversicherung) richtet sich nach den Neuwerten der Praxisgegenstände (z.B. Möbel, Bücher, elektronische Geräte, PC, Telefonanlage, Praxisvorräte usw.)
Für die Betriebs-(Praxis-) Unterbrechungsversicherung steht bei normaler Mitversicherung im Antrag, die gleiche Summe wie in der o.g. Inhaltsversicherung zur Verfügung. Sollte die Summe nicht ausreichen, ist eine gesonderte Kalkulation möglich.
Der Schaden muss uns gemeldet werden. Sie erhalten dafür ein spezielles Formular!
Als Berufshaftpflichtversicherer haben wir 2 Aufgaben:
- Befriedigung berechtigter Ansprüche
(sollte ein von Ihnen verschuldeter versicherter Schaden vorliegen, werden wir die Entschädigungshöhe prüfen und an den Geschädigten leisten) - Abwehr unberechtigter Ansprüche
(Wenn Schadenersatzansprüche nach unserer Meinung unbegründet sind, werden wir die Ansprüche abwehren. Die Abwehr erfolgt notfalls auch durch eine gerichtliche Klärung. Wir werden mit unseren Anwälten, auf unsere Kosten in Ihrem Namen die gerichtliche Entscheidung einfordern.)
D.h.: Sämtliche Schadenersatzvorwürfe werden von uns geprüft und für Sie erledigt.
Grundsätzlich ist es jedem Firmeninhaber selbst überlassen, seinen Betrieb gegen die Folgen von Schadenersatzansprüchen abzusichern.
Bei einigen Berufen, Heilpraktiker, oder ambulanten Pflegediensten, ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei Anmeldung zwingend vorgeschrieben. Viele Berufsverbände für Tätige in einem Heil- oder Gesundheitsberuf, schreiben Ihren Mitgliedern die Berufshaftpflichtversicherung sogar vor. Andere Berufsverbände empfehlen aus berufsethischen Gründen Ihren Mitgliedern die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) schreibt die Berufshaftpflichtversicherung zwingend vor!
Auch nach den gesetzlichen Bestimmungen §823 BGB sind Sie haftbar zu machen!
Selbst bei nebenberuflicher oder auch nur gelegentlicher Ausübung der Heilkunde haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen und benötigen damit eine Berufshaftpflicht-Absicherung!
Eine Privathaftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, nur für den privaten Bereich für den Versicherungsnehmer und seine Familie zuständig.
Der Versicherungsschutz für die freiberufliche Tätigkeit oder das selbstständige Gewerbe kann nur über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden!
Nein, sämtliche Angestellte sind automatisch mitversichert.
Nein, es werden keine 2 Berufshaftpflichtversicherungen benötigt.
Wir versuchen alle Tätigkeiten in einem Vertrag unterzubringen. Es bleibt auch bei einem Beitrag.
Jeder selbständig/freiberuflich Tätige benötigt für seine Tätigkeit eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Wir gewähren, wenn bei einer Zusammenlegung der Verträge in einen, mit der entsprechenden Anzahl der Tätigen unter eine Adresse, einen Gemeinschaftsnachlass von 20%.
Es ist für die Gestaltung des Versicherungsschutzes unerheblich, ob es sich um eine Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft handelt; jede tätige Person, die sich in keinem angestellten Verhältnis befindet, muss extra versichert sein.
Bei Zusammenschlüssen mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (OHG, GmbH usw.) muss der Versicherungsschutz speziell beantragt werden.
Für Praxisgemeinschaften, also wenn beide selbstständig in den gleichen Räumen tätig sind (Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft) gewähren wir 20% Nachlass (nur 1 Vertrag erforderlich).
Jeder selbständig bzw. freiberuflich Tätige haftet für die Schäden, die er in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit anrichtet, selbst.
Ehe- oder Lebenspartner können einen Vertrag analog Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften zeichnen. In der Privathaftpflicht reicht für Ehe- bzw. Lebenspartner je Vertrag allerdings nur einmal der Einschluss.
Grundsätzlich ist eine Beratung auch mittels elektronischer Medien bei bestehenden Patienten/Klienten möglich.
Bei neuen Patienten und Klienten ist es zwingend notwendig, einen Patientenvertrag (Werk- und Dienstvertrag) vor Behandlung anzuschließen. Es muss unmissverständlich hervorgehen: Praxisort und somit Gerichtsstand ist Deutschland.
In praxisüblichen Mengen ist das mitversichert. Bei Antragsaufnahme muss uns das aber im Antrag mitgeteilt werden.
Achtung: Heilpraktikerleistungen sind umsatzsteuerfrei und es ist keine Gewerbeanmeldung nötig (lediglich die Anmeldung beim Gesundheitsamt). Beim Verkauf von Klangschalen oder ähnlichen umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten (auch bei Kleinunternehmerregelung) ist eine Gewerbeanmeldung nötig.
Bitte beachten Sie eine klare Trennung beider Bereiche. Sollte eine eindeutige Trennung für das Finanzamt nicht erkennbar sein, droht Ihnen im schlimmsten Fall, eine Umsatzsteuerpflicht auch für Ihre Heilpraxis.
Bitte erkundigen Sie sich beim Steuerberater, beim Finanzamt usw. bzgl. einer ordentlichen Anmeldung!
Ja, auch als Dozent und Honorarkraft haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen!
Für die persönliche Haftung nach §823 BGB ist nicht nötig eigene Praxisräume zu haben.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie als Person in Ausübung Ihrer Tätigkeit (z.B. Falschberatung). Für Schadenfälle die durch den Betrieb eigener Räume (Praxis) entstehen, sind Sie dann ebenfalls versichert.
Für Schäden an Ihren beruflich genutzten Dingen in Ihren Privaträumen, haftet normalerweise eine bestehende Hausratversicherung nicht. Deswegen bieten wir auch eine Praxisinhaltsversicherung an.
Auch eine gelegentliche Tätigkeit im innereuropäischen Ausland ist versichert, falls der Praxissitz in Deutschland ist.
Vorträge sind über die bestehende Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland und Europa bedingungsgemäß mitversichert.
Veranstaltungen sind innerhalb der Praxisräume mitversichert. Außerhalb der Praxisräume ist nach vorheriger Rücksprache Versicherungsschutz möglich. Hierbei ist darauf zu achten, ob Sie alleiniger Veranstalter für Ihre Tätigkeit sind oder ob Sie nur Teilnehmer an einer größeren Veranstaltung (Messe) sind.
Sollte eine Mitversicherung in der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht möglich sein, sind wir Ihnen gerne bei der Berechnung ein speziellen Veranstalterhaftpflicht behilflich.
Ja, die entstehenden Kosten sind mitversichert, wenn es sich um die gemietete Praxis und/oder Wohnung/Haus handelt!
Ja, Seminare und Schulungen sind sowohl in eigenen und auch in fremden Räumen versichert!
Auch eine gelegentlliche Tätigkeit im Ausland ist versichert, falls der Praxissitz in Deutschland ist.
Für Tätige in einem Heil- und Gesundheitsberuf empfiehlt sich ein Haftpflichtversicherungsschutz bevor der erste Patienten behandelt wird.
Am besten auch vor Abschluss eines Mietvertrages, d.h. bevor Haftungsrisiken entstehen können.
Schon bei Einrichtung der beruflichen Räume (Praxis, Studio) beginnt die Haftung.
Beispiel: Beim Aufhängen eines Bildes in den neuen Räumen, wird versehentlich eine Wasserleitung angebohrt.
Keine Sorge, Ihr Versicherungsschutz wird schnell wirksam! Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages gewähren wir bereits einen vorläufigen Versicherungsschutz.
Um keine Stresssituation vor Start Ihrer Naturheilpraxis aufkommen zu lassen, können Sie den Startzeitpunkt für Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz auch in die Zukunft datieren. Also zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Tätigkeit als Heilpraktiker.
Das Bündeln einer Privathaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung in einer Police ist nicht nur preiswerter als 2 getrennte Verträge, sondern auch einfacher in der Handhabe.
Im Schadensfall ist nämlich oft schwer zu unterscheiden, ob der Schaden aufgrund einer beruflichen oder privaten Tätigkeit entstand.
Wenn Sie zudem beide Verträge bei einer Gesellschaft versichern ist die Abwicklung für Sie viel einfacher.
Wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung besitzen, klären Sie bitte ab zu welchem frühesten Termin Sie diese kündigen können.
In diesem Fall schließen Sie bei uns am besten zunächst eine Berufshaftpflichtversicherung ohne Privathaftpflicht-Schutz ab und welchseln zum Termin der Beendigung Ihres bisherigen Vertrages in einen anderen Tarif der Continentale Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei uns. Wir klären das gemeinsam!
In den Tarifen der Berufshaftpflichtversicherung, in welcher Familienangehörige mitversichert sind, gilt:
Mitversichert sind
- Ihr Ehepartner
- Ihr Lebenspartner (im gleichen Haushalt und unverheiratet)
- Unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-/Adoptiv- und Pflegekinder)
- Unverheiratete volljährige Kinder während Schul- und Berufsausbildung
- Minderjährige Austauschschüler/Gastkinder im Haushalt
- Geistig und/oder körperlich behinderte volljährige Kinder im Haushalt
- Pflegebedürftige Familienangehörige im Haushalt
- Hausangestellte
Die Kündigungsfristen sind üblicherweise 3 Monate zum Versicherungsjahresschluss.
Im Downloadbereich finden Sie eine Musterkündigung mit dem Wunsch auf vorzeitiger Beendigung!
In der prämienfrei eingeschlossenen Tierhalterhaftpflicht sind 2 Hunde (keine Kampfhund) automatisch eingeschlossen!
Als besondere Variante ist für unsere Versicherten in der Berufshaftpflichtversicherung eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für 2 Hunde (keine Kampfhunde) prämienfrei im Vertrag eingeschlossen. Der prämienfreie Einschluss gilt nur für Berufshaftpflichtversicherungsverträge, die auch eine Familienprivathaftpflichtversicherung enthalten.
Die Versicherungssummen entsprechen den Summen die Sie in der Berufshaftpflichtversicherung gewählt haben (siehe Tarife)!
Eine Forderungsausfallversicherung ist ein zusätzlich, extra zu versichernder Teil, einer Privathaftpflichtversicherung.
Es wird dadurch zusätzlich Versicherungsschutz gewährt, wenn Sie oder Angehörige Ihrer Familie, durch eine Dritte Person ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und die Forderung nach Schadenersatz nicht durchgeführt werden kann (keine bestehende Privathaftpflichtversicherung, bzw. kein ausreichendes Vermögen des Schädigers, erfolglose Vollstreckung eines gerichtlichen Titels).
In der prämienfrei eingeschlossenen Tierhalterhaftpflicht sind 2 Hunde (keine Kampfhund) automatisch eingeschlossen!
Katzen sind im Bereich der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Für die Absicherung der Pferde ist eine extra Pferdehalterhaftpflichtversicherung pro Pferd abzuschließen.
Nein, für die reine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis sind Sie über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert.
Achtung: Für gelegentliche und nebenberufliche Tätigkeiten auf eigene Rechnung bzw. auch für die unentgeltliche Tätigkeit haften Sie persönlich und brauchen in diesem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung!