Jeder selbständig/freiberuflich Tätige benötigt für seine Tätigkeit eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Wir gewähren, wenn bei einer Zusammenlegung der Verträge in einen, mit der entsprechenden Anzahl der Tätigen unter eine Adresse, einen Gemeinschaftsnachlass von 20%.
Es ist für die Gestaltung des Versicherungsschutzes unerheblich, ob es sich um eine Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft handelt; jede tätige Person, die sich in keinem angestellten Verhältnis befindet, muss extra versichert sein.
Bei Zusammenschlüssen mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (OHG, GmbH usw.) muss der Versicherungsschutz speziell beantragt werden.