Tritt der Tod vor Rentenbeginn ein, werden alle gezahlten Beiträge für eine lebenslange Rente an Ehegatten bzw. kindergeldberechtigte Kinder verwendet.
Im Todesfall nach Rentenbeginn, kann das noch vorhandene Kapital, in Form einer lebenslangen Rente, an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.