Zum Jahresende noch eine gute Nachricht für unsere Kunden, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder sich Anfang 2020 selbstständig machen möchten: Die Umsatzgrenze steigt wohl von jetzt 17.500 auf 22.000 Euro.
Denn der Bundesrat hat Ende November dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) zugestimmt.
Was bedeutet „Kleinunternehmer“? Wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, kann den Kleinunternehmer-Status in Anspruch nehmen. Details finden sich im
UStG, § 19
Kleinunternehmer heißt, dass Sie Ihren Klienten und Patienten Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen können.
Zu detaillierten Fragen und der Berechnung wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.