Finden Sie schnelle Hilfe durch ausgewählte Experten in Krisen oder Schadenfällen.
Psychologische Betreuung nach Unfall, Einbruchdiebstahl/Raub und Brand
Zur finanziellen Ageltung (nach den geltenden Bedingungen der Unfall- und Hausratversicherung) erstatten wir für die psychologische Betreuung nach Unfallverletzungen aus der Unfallversicherung bedingungsgemäß bis zu 10 Sitzungen – bis zu einem Betrag von insgesamt 2.000,- € je Versicherungsfall.
Für eine psychologische Erstberatung nach einem Einbruchdiebstahl, Raub- oder Brandschaden (ohne Überweisung durch den Hausarzt, zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Therapie) stellen wir unseren Kunden aus seiner Hausratversicherung einmalig 500,00 € zur Verfügung.
Schnelle und Professionelle Hilfe für unsere Kunden durch Experten des Verbandes:
Experten suchen
Assistance-Leistungen zu Ihrem Versicherungsschutz
Seit 1996 bietet die Continentale Krankenversicherung a.G. Ihnen und den mitversicherten Personen über den Versicherungsschutz im Sinne von Kostenersatz hinaus auch „Hilfe- und Beistandsleistungen“ oder, um es mit einem Spezialbegriff zu beschreiben: „Assistance-Leistungen“.
Für Sie ist in Zusammenarbeit mit MD MEDICUS, dem Marktführer für medizinische Dienstleistungen,
ein persönlicher Gesundheits-Service rund um die Uhr eingerichtet, um der psychischen Situation unserer Kunden in Notfallsituationen jederzeit gerecht zu werden.
Erfahrene und medizinisch ausgebildete Mitarbeiter oder, falls erforderlich, auch Ärzte, helfen Ihnen im In- und Ausland mit größtmöglicher Beratungskompetenz in allen krankheits- oder unfallbedingten Krisensituationen….
Soldaten – Traumaverarbeitung
Der Einsatz als Soldat in Krisen-, Kriegsgebieten verändert das Leben nachhaltig und oft über Jahre und Jahrzehnte. Man spricht von ‘Posttraumatischen Belastungsstörungen’
Ein Tipp von einer erfahrenen Traumatherapeutin /Heilpraktikerin für Psychotherapie: Nehemen Sie Präventionsmaßnahmen an, in die Behandlung sollte auch der Partner inkludiert werden.
Notfall-Service in der Wohngebäude- und Hausratversicherung (Schutzbrief)
Ihr Anruf genügt – schon sind wir unterwegs
Der Schutzbrief ist eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung bei der Continentale. Und dies zu einem enorm günstigen Preis.
Unser Notfall-Service ist für Sie rund um die Uhr erreichbar unter
+ 49 231 12010-31
Verlassen Sie sich darauf – schnell stellen wir Ihnen kompetente Handwerker zur Seite.
Der Haus- und Wohnungsschutzbrief – Türöffner und andere Profis
Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erhalten Sie in insgesamt acht Notfällen des täglichen Lebens sofort professionelle Hilfe:
- Sie haben Ihren Wohnungsschlüssel vergessen oder gar verloren?
- Der Abfluss ist verstopft und kann nur noch von einem Fachmann gereinigt werden?
- Kein warmes Wasser – oder Wasser ohne Ende?
- Funktioniert plötzlich das Licht nicht mehr, und aus den Steckdosen kommt kein Strom?
- Ein Heizkörper ist undicht, oder ein Thermostat muss ausgetauscht werden?
- Sie brauchen ein Leih-Heizgerät, weil sich die Reparatur verzögert?
- Mäuse, Ameisen oder Silberfische leben bei Ihnen zur Untermiete?
- Unter Ihrem Dach haben sich schwarz-gelbe Insekten eingenistet?
Je Notfall übernehmen wir gem. den geltenden Bedingungen Ihres Vertrages die Rechnungen bis 500 EUR – und insgesamt 1.500 EUR je Versicherungsjahr.
Für selbst bewohnte Wohneinheiten
- 24-Stunden-Erreichbarkeit im Notfall
- Schlüsseldienst
- Rohrreinigungsdienst
- Sanitär-Installateur-Service
- Elektro-Installateur-Service
- Heizungs-Installateur-Service
- Notheizung
- Schädlingsbekämpfung
- Entfernung von Insektennestern
- Netzwerk qualifizierter Fachleute und Handwerker
- Direkte Abrechnung durch die Continentale
Hilfs- und Pflegeservice der Malteser nach einem Unfall
UnfallGiroVita – der verlässliche Weggefährte
Das kompetente Team vom Hilfs- und Pflegeservice der Malteser ist nach einem Unfall sofort für Sie da.
Geltende Leistungen aus der Unfallversicherung Bedingungen: Tarif GiroVita
Hilfsleistungen
- Tag- und Nachtwache
- Hausnotrufanlage
- Menüservice – auch für Ehe- oder Lebenspartner sowie Eltern und Kinder in häuslicher Gemeinschaft
- Reinigung von Wohnung und Wäsche
- Besorgungen und Einkäufe
- Begleitung zum Arzt und zu Behörden bis 50 km
- Vermittlung von Friseur, Nagel- und Fußpflege mit Kostenübernahme bis insgesamt 250 EUR
- Vermittlung von Tierbetreuung, Gartenpflege und Schneeräumdienst mit Kostenübernahme bis insgesamt 250 EUR
- Beratung bei Umbau von Wohnung und Kfz mit Kostenübernahme bis zu jeweils 10.000 EUR
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
- Vermittlung Pflegeplatz und Beratung zu Hospizen
Pflegeleistungen
- Grundpflege bis zweimal täglich drei Stunden
- Pflegeschulung für Angehörige
- Beratung zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie bei der Auswahl und Anschaffung von
Pflegehilfsmitteln - Hilfe und Pflege für einen Partner oder Verwandten 1. Grades mit anerkannter gesetzlicher Pflegestufe in häuslicher Gemeinschaft
Schutzbrief-Leistungen bei Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug
Diese Leistungen werden immer erbracht – unabhängig vom Schadenort:
Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs und zahlen bis zu 103 EUR einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug verwendeten Kleinteile.
Bergen und Abschleppen nach Panne oder Unfall. Wir sorgen für die Bergung Ihres Fahrzeugs und Ihres Gepäcks und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Das Abschleppen wird von uns organisiert und die Kosten bis zu 154 EUR übernommen (evtl. angefallene Kosten der Pannen und
Unfallhilfen am Schadenort werden auf das Abschleppen angerechnet).
Die Kosten der Pannen-/Unfallhilfe am Schadenort und Kosten des Abschleppens nach Panne/Unfall werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall
sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden, und – die Pannen-/Unfallhilfe von uns organisiert wird
Verwendung von ungeeigneten Kraft- oder Betriebsstoffen Haben Sie Ihr Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt oder einen ungeeigneten Betriebsstoff verwendet, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen aus allen Bauteilen des Fahrzeugs bis zu 200 €®
Diese Leistungen werden erbracht, wenn der Schadenort mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt ist:
Weiter- und Rückfahrt nach Fahrzeugausfall
Falls Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit ist oder gestohlen wurde, sorgen wir für Ihre Weiter- und Heimreise. Wir zahlen bis 1200 km die Kosten für die Bahnfahrt 2. Klasse, ab 1200 km für die Bahnfahrt 1. Klasse, für Liegewagenkosten oder für die Kosten eines Linienfluges der Economyklasse.
Übernachtung bei Fahrzeugausfall
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl übernehmen wir die Kosten für Ihre Übernachtung bei Verzicht auf einen Mietwagen. Maximal 3 Nächte zu 60 EUR je Übernachtung und Person.
Mietwagen bei Fahrzeugausfall
Anstelle der Weiter- oder Rückfahrt oder der Übernachtung übernehmen wir bei Panne, Unfall oder Diebstahl die Kosten für ein gleichartiges Mietfahrzeug für bis zu 7 Tage und bis zu 52 EUR je Tag, im Ausland für die Heimreise bis zu 358 EUR.
Fahrzeugunterstellung bei Fahrzeugausfall
Bei Panne oder Unfall tragen wir die Kosten für die Unterstellung des Fahrzeugs bis zu 2 Wochen, im Ausland nach einem Diebstahl und dem Wiederauffinden oder nach einem Totalschaden. Die Begrenzung entfällt, wenn die Organisation des Fahrzeugtransports durch uns erfolgt.
Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
Ist im Ausland das Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht innerhalb von drei Werktagen zu reparieren, übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport Ihres Fahrzeugs bis zu Ihrem Wohnort. Kosten für die Feststellung der voraussichtlichen Reparaturkosten ersetzen wir bis zu 150 EUR.
Pick-up-Service
Kann Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Inland nicht innerhalb von 3 Werktagen fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für den Rücktransport zum Wohnort zusammen mit den mitversicherten Personen.
Kurzfahrten
Für erforderliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi übernehmen wir die Kosten bis zu 30 EUR.
Reiserückrufservice
Bei Tod oder schwerer Erkrankung unseres Versicherungsnehmers oder eines nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung seines Vermögens organisieren wir den Reiserückruf über Rundfunk und übernehmen die Kosten.
Telefonkosten
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person anlässlich einer erstattungspflichtigen Schutzbriefleistung im Ausland telefonieren, übernehmen wir hierfür nachgewiesene Kosten bis zu 30 EUR.
Ersatz von Zahlungsmitteln
Wir stellen die Verbindung zur Hausbank von Ihnen oder einer mitversicherten Person her, falls das Geld auf einer Auslandsreise verloren geht und so eine Notlage eintritt. Sollte dies nicht innerhalb des folgenden Werktages möglich sein, gewähren wir ein Darlehen bis zu 1.534 EUR.
Hilfe beim Sperren von Kreditkarten
Wir helfen Ihnen oder einer mitversicherten Person beim Sperren einer Kredit-/Bankkarte nach Verlust oder Diebstahl im Ausland.
Rückholung von Kindern
Wir sorgen für die Abholung Ihrer minderjährigen Kinder durch eine Begleitperson, falls Sie ernsthaft erkranken oder verunglücken und diese weder von Ihnen oder einem anderen Familienangehörigen betreut werden können. Für die Abholung sowie für die Rückfahrt zahlen wir bis 1200 km die Kosten für die Bahnfahrt 2. Klasse, ab 1200 km für die Bahnfahrt 1. Klasse, für Liegewagenkosten oder für die Kosten eines Linienfluges der Economyklasse sowie jeweils für Taxifahrten bis 30 EUR.
Krankenrücktransport
Bei einer Erkrankung auf einer Reise sorgen wir für den Rücktransport von Ihnen oder einer mitversicherten Person nach Hause, soweit dieser medizinisch notwendig ist, und tragen die Kosten hierfür. Die bis zum Rücktransport durch die Erkrankung entstehenden Übernachtungskostenübernehmen wir bis zu 3 Nächten mit 60 EUR je Übernachtung und Person.
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Bei Erkrankung auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug informieren wir Sie oder eine mitversicherte Person über ärztliche Versorgungsmöglichkeiten und stellen – falls erforderlich – die Verbindung zum Hausarzt her.
Kosten für den Krankenbesuch
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise länger als 2 Wochen ins Krankenhaus, zahlen wir die Kosten für Fahrt und Übernachtung einer nahe stehenden Person bis zu 512 EUR.
Arzneimittelversand
Nach Abstimmung mit dem Hausarzt sorgen wir für die Beschaffung von Medikamenten, die Sie oder eine mitversicherte Person dringend benötigen, falls diese vor Ort im Ausland nicht vorrätig sind.
Hilfe im Todesfall
Verstirbt unser Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person im Ausland, sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung vor Ort oder die Überführung in die Bundesrepublik Deutschland, oder wir übernehmen die entstehenden Kosten.
Hilfeleistung in besonderen Notfällen
Im Ausland vermitteln wir Ihnen oder einer mitversicherten Person Hilfe zur Beseitigung von besonderen Notfällen, die in anderen Bestimmungen nicht geregelt sind. Dabei übernehmen wir Kosten bis zu 256 EUR, beispielsweise für Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen für Gesundheit oder Vermögen.
Kostenerstattung bei Reiseabbruch
Sofern Sie oder eine mitversicherte Person durch einen Notfall, wie etwa Todesfall oder Wohnungseinbruch, eine Auslandsreise vorzeitig abbrechen müssen, erstatten wir die dadurch entstehenden Fahrtkosten bis zu 2.557 EUR. Diese Leistungen werden erbracht, wenn der Schadenort mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt ist:
Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
Kann der Fahrer wegen Erkrankung oder Tod die Fahrt nicht fortführen und auch keine weitere mitversicherte Person das Fahrzeug zurückfahren, organisieren und bezahlen wir einen Ersatzfahrer. Bis zu dessen Ankunft übernehmen wir die Kosten der Übernachtung bis zu 3 Nächten und bis zu 60 EUR je Person und Nacht. Bei Selbstabholung erstatten wir Ihnen als Versicherungsnehmer 0,40 EUR je Entfernungskilometer.
Ersatzteilversand
Bei Panne oder Unfall im Ausland sorgen wir für die Beschaffung von vor Ort nicht verfügbaren Ersatzteilen und tragen die Versandkosten. Außerdem übernehmen wir erforderliche Kosten für den Rücktransport eines ausgetauschten Motors, Getriebes oder von Achsen.
Fahrzeugschlüssel-Service
Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel helfen wir Ihnen bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln und übernehmen die Kosten für deren Versand. Die Kosten für die Ersatzschlüssel übernehmen wir nicht.
Fahrzeugverzollung und –verschrottung
Muss Ihr Fahrzeug nach Panne, Unfall oder Diebstahl im Ausland verzollt oder verschrottet werden, tragen wir die anfallenden Gebühren (nicht den Zoll) oder die Kosten für die Verschrottung.
Ersatz von Reisedokumenten
Wir sind Ihnen bei der Beschaffung von wichtigen Reisedokumenten (wie der Zulassungsbescheinigung Teil I) behilflich, falls diese auf einer Reise verloren gegangen sind, und tragen die anfallenden Gebühren.